Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schmitz Immobilien Konzepte GbR
Werner Schmitz & Christopher Schmitz
Gropiusstraße 3, 31137 Hildesheim
§ 1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit – etwa durch Anforderung von Informationen, Exposés, Durchführung von Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen – kommt ein Maklervertrag mit der Schmitz Immobilien Konzepte GbR zustande. Dies gilt für Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter gleichermaßen. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 652 ff. BGB) sowie die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer – oder im Falle der Vermietung für Mieter und Vermieter – tätig zu werden. Diese Doppeltätigkeit ist nach § 656c BGB zulässig, sofern sie offengelegt wird. In diesem Fall wird die Provision gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gleichen Teilen von beiden Parteien getragen.
§ 3 Weitergabeverbot
Unsere Angebote und Exposés sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Kommt durch eine unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande, haftet der Empfänger für die vereinbarte Provision.
§ 4 Maklercourtage
Die fällige Courtage wird im Exposé individuell ausgewiesen. Sie wird vom Käufer und
Verkäufer bzw. vom Vermieter getragen.
§ 5 Fälligkeit der Maklercourtage
Die Maklercourtage ist fällig mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags oder Mietbzw. Pachtvertrags. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ohne gesonderte Mahnung ein.
§ 6 Ersatzgeschäfte / Nachwirkung
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach
Beendigung des Maklervertrags ein Hauptvertrag mit einem Vertragspartner zustande
kommt, dem der Makler während der Vertragslaufzeit das Objekt nachgewiesen oder
vermittelt hat. Ein zeitliches Zuwarten des Auftraggebers oder des Vertragspartners, um die
Zahlung der Courtage zu umgehen, schließt die Provisionspflicht nicht aus. Der
Auftraggeber hat dem Makler jeden späteren Vertragsabschluss mit Namen und Datum
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kann der Auftraggeber nicht nachweisen, dass der
Vertragspartner das Objekt erst nach Ablauf der Frist und ohne Bezug zu den Nachweisen
des Maklers erworben hat, gilt die Provisionspflicht als begründet.
§ 7 Eigentümerangaben
Alle Objektinformationen beruhen auf Angaben des Eigentümers oder Dritter. Für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Zwischenverkauf oder
Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
§ 8 Geldwäschegesetz (GwG)
Wir sind gesetzlich verpflichtet, nach dem Geldwäschegesetz die Identität unserer
Vertragspartner festzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen
Unterlagen auf Anforderung vorzulegen.
§ 9 Datenschutz
Personen- und objektbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen
Auftrags genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragsabwicklung
erforderlich ist. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
§ 10 Verjährung
Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb von drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
Kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
§ 11 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hildesheim.
§ 12 Online-Streitbeteiligung / Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung.